Grenzaufklärer
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In den Grenztruppen sollten vornehmlich sowohl „politisch und ideologisch zuverlässige” als auch in stabilen familiären Verhältnissen lebende Soldaten verwendet werden. Einer der Gründe hierfür war der „Schießbefehl”, der zum Inhalt hatte, die Flucht über die Grenze mit allen Mitteln, also auch mit Waffengewalt und unter Inkaufnahme des Todes von Flüchtlingen, zu verhindern. Nicht zuletzt sollte die Zusammensetzung der Truppe gewährleisten, dass möglichst keine Grenzsoldaten die Gelegenheit zur Flucht wahrnahmen. Deshalb dienten kaum bzw. keine Soldaten mit engen verwandtschaftlichen Bindungen in die Bundesrepublik in den Grenztruppen. Ein ausgeklügeltes System der Diensteinteilung (kombinierter Einsatz von Soldaten passender Zuverlässigkeitsstufen zur gegenseitigen Überwachung) kam hinzu. Nach dem § 213 Abs. 2 des Strafgesetzbuches der DDR war ein Flüchtling kriminell, und offiziellem Sprachgebrauch ein Klassenfeind. Todesschützen wurden vom Staat ausgezeichnet, ansonsten wurden diese Grenzzwischenfälle geheim gehalten.
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Struktur innerhalb einer Grenzkompanie
Anfang der 80-er Jahre verfügte eine Grenzkompanie in der Regel über 4-6 Grenzaufklärer (GAkl's) in den Dienstgradgruppen Feldwebel (Berufsunteroffiziere) oder Fähnriche. Es waren jedoch auch Unteroffiziere auf Zeit (UaZ) und Soldaten im GWD im Einsatz. Mit der Umstrukturierung der Grenztruppen Mitte der 80-er Jahre wurden die Grenzkompanien neu auf die Bataillone aufgeteilt. Die 4 Kompanien des III. GB wurden, wie es hieß "zur Unterstützung der Grenzsicherung" eingesetzt und erhielten etwas mehr Gefechtstechnik. Die 8 Kompanien des I. und II. GB übernahmen die Grenzsicherung des Regimentsabschnitts (ca. 120 km) in der Kompaniesicherung, also jede Grenzkompanie sicherte ihren zugewiesenen Abschnitt rund um die Uhr, eventuell im Hinterland unterstützt von den Kompanien des III. GB. (Beispiel: Aus der 12.GK/III.GB/GR 3 wurde die 8.GK/II.GB/GR 3). Damit wurde zugleich geplant, in den Kompanien des I. und II. GB die GAkl's auf eine Zugstärke aufzustocken. Das waren 2 Gruppen a 5-7 Mann und ein Zugführer. Zum Teil wurden dazu die GAkl's der Kompanien des neuen III.GB neu zugeteilt, zum Teil mussten neue ausgebildet werden.
Die verstärkte Ausbildung begann Anfang der 80er Jahre. Es wurde an der OHS der Grenztruppen, Außenstelle Nordhausen ("Albert Kunz" Kaserne) mit einer zweijährigen Ausbildung und einer einjährigen Ausbildung begonnen. In der zweijährigen Ausbildung befanden sich hauptsächlich "Dienstanfänger" die nach einer abgeschlossenen Schul- / Berufsausbildung ihre Ausbildung begannen oder aber Unteroffiziere mit bis zu 5 Dienstjahren. Die einjährige Ausbildung wurde für Uffz. und Fähnriche (Fhr.) mit mehr als 5 Dienstjahren durchgeführt, an diese Ausbildung schloss sich jedoch noch ein zweijähriges Fernstudium an. Nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung erwarb man einen Fachschulabschluss und wurde zum Fähnrich ernannt.
2. Bewaffnung, Ausrüstung:
Obligatorisch sollte der GAkl alle Waffen einer Grenzkompanie(GK) beherschen. Strukturmäßig gehörte zu seiner Bewaffnung die MPi KMS 72 und die Pistole M sowie Hand- bzw. Einhandleuchtzeichen. Beide Schusswaffen waren eigentlich nur auf dem vorgelagertem Hoheitsgebiet gefordert, im Hinterland wurde nur die Pistole M geführt. Außnahme besondere Lagen (z.b. flüchtige Angeh. der GSSD). Zur Ausrüstung kam i.d.R. der Trabant P601 A, oder ein Krad, sowie teilweise Diensthunde (Klasse Schutzhund) hinzu. Weiterhin, Fototechnik aus dem Bestand der GK, welche bei Bedarf durch spezielle Foto- und Aufklärungstechnik die von den Grenzbataillonen (GB) oder Grenzregimentern (GR) bereitgestellt werden konnte, ergänzt wurde.
3. Einsatzgebiete und Aufgaben
Sperrzone ("Hinterland", vom Signalzaun bis zum Rand Grenzgebiet):
- Einsatz als Grenzstreife in dieser Zone, sowohl als Einzelposten mit und ohne Schutzhund, wie auch als Kradstreife einzeln oder mit Posten
- Kontrolle der Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet
wie: Kontrolle Unterschlupfmöglichkeiten (USM) für anzunehmende Grenzverletzer, Luftfahrzeuggefährdete Räume (mögl. Start-/Landeplätze für Kleinflugzeuge oder Heißluftballone)Verschluß Gebäude /Liegenschaften/ abgestellte Fahrzeuge der Forst- und Landwirtschaft
- Personen- und Fahrzeugkontrollen
- Kontakt zur Grenzbevölkerung und den staatlichen Vertretern
- Anwerbung, Ausbildung und Handlungen mit Freiwilligen Helfern der Grenztruppen
- Absprache der Handlungen mit der Polizei (KP der DVP) und deren freiwilligen Helfern
- Einweisung von Angehörigen der GT in die Postenbereiche der "Hinterlandssicherung"
Schutzstreifen
(unmittelbares Handlungsgebiet der GT, 500m-Zone, Gebiet zwischen den Zäunen):
- Einsatz als Grenzstreife mit Posten (routinemäßige Sicherung und Kontrolle der Sicherungsanlagen)
- Einsatz als Sicherungs- und Beobachtungsposten:
--- zur Überwachung und Dokumentation von Handlungen auf dem Territorium der BRD
--- als strukturmäßiger Grenzposten
--- als Kontrollstreife zur Kontrolle eigener Kräfte und Handlungen ("Aufklatschen", "Anscheißen" - selten, aber möglich, heute Qualitätsmanagement genannt)
- Einsatz als qualifizierten" Spurensucher auf dem 2m- bzw. 6m-Kontrollstreifen
- Einsatz bei Handlungen zur Täuschung des Gegners
Vorgelagertes Hoheitsgebiet gem. AO 13/81
- Kontrolle und Instandhaltung der Grenzmarkierungen, dokumentation von Beschädigungen, freischneiden der Grenzlinie
- Dokumentation von Verletzungen der Grenze durch Land-/Fortsarbeiten oder sonstige Ereignisse
- Dokumentation von Handlungen der NATO Streitkräfte in Grenznähe und/oder der GÜO der BRD
- Präsenz verdeutlichen
4. Auswertung der Aufklärungsergebnisse
Die GAkl's waren als Angehörige der Grenzkompanie (GK) gemäß dem tägl. Befehl zur Grenzsicherung dem Kommandeur Grenzsicherung / Sicherungsabschnitt (KGsi/KSia) unterstellt. Besondere Aufklärungsaufgaben wurden von den vorgesetzten Stäben befohlen und von der GK nach Möglichkeit umgesetzt.
Die tägliche Grenzdienstauswertung erfolgte nach Beendigung des Grenzdienstes und wurden im Grenzdienstbuch der GK täglich dokumentiert. Je nach Zusttändigkeit wurden die Ergebnisse an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Beispiel:
- Verstöße gegen die Grenzordnung gingen an den ABV oder bei Betrieben zu den dort etablierten Grenzsicherheitsaktiven
- Akl.-ergebnisse über nicht originär dislozierte Kräfte die an der Grenze auftauchten gingen an die vorgesetzten Stäbe.
In den vorgesetzten Stäben (GB/GR) gab es Offiziere bzw. Oberoffiziere GAK, diese fungierten als Fachvorgesetzte und hatten gegenüber den GAkl. Weisungsbefugniss. Wurde spezielle Aufklärungstechnik in der GK benötigt, konnte sie über diese Stabsmitarbeiter angefordert werden. Belichtetes Fotomaterial wurde an diese weitergeleitet und dort ausgewertet.
Mit Aufbau der Gak Züge, gab es auch einen Gak Zugführer und 2 Gruppenführer, diese mußen in der GK die gleichen Aufgaben warnehmen wie die Vorgesetzten der vorhandenen 4 Züge mit Angehörigen im Grundwehrdienst(GWD), z.B. Diensthabender im Innendienst (OvD), KGsi oder auch die Arbeit mit dem "Befehl 44", hier jedoch für die Angehörigen des GAK Zuges und nicht wie oft vermutet über die Angehörigen der GK.
